Förderdarlehen der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt im Rahmen der Förderung der Wohnungswirtschaft Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Verfügung. Diese zinsgünstigen Darlehen können Sie sich selbstverständlich auch bei Ihrer Finanzierung über die BAUGELD SERVICE 24 sichern.

So funktionierts

Die KfW vergibt ihre Darlehen nicht direkt an den Darlehensnehmer, sondern nur über durchleitende Kreditinstitute. Da die BAUGELD SERVICE 24 fast ausschließlich mit Bankpartnern zusammen-arbeitet, welche auch Partner der KfW sind, können Sie Ihr KfW-Darlehen direkt bei uns beantragen.

Wenn Sie ein KfW-Darlehen mit in Ihre Finanzierung einbauen möchten, genügt ein Hinweis in Ihrer Finanzierungsanfrage, oder im Gespräch mit Ihrem persönlichen Finanzierungsberater. Erscheint ein KfW-Darlehen bei Ihrer Finanzierung sinnvoll, wird Ihr Finanzierungsberater Sie rechtzeitig auf diese Alternative hinweisen und Ihnen eine entsprechende Finanzierungsvariante berechnen.

Wenn Sie über uns bei der KfW einen Kredit beantragen, spielt es für Sie keine Rolle. ob die Zinsen bis zur Zusage durch die KfW steigen oder fallen: Wenn Sie von uns verbindliche Angebote erhalten, bekommen Sie immer den günstigeren Zinssatz.

Konditionen

Die aktuellen Konditionen finden Sie auf der Homepage der KfW unter www.kfW.de Oder Sie fragen einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner. Er wird Ihnen sehr gerne die aktuellen Konditionen nennen.

Vorteile

  • oft wesentlich geringere Zinssätze
  • Auswahl tilgungsfreien Jahren am Anfang der Zinsbindung zwischen 1 und 5 Jahren möglich. Hierdurch verlängert sich aber die Gesamtlaufzeit des Darlehns

Nachteile

  • zum Teil keine Sondertilgungsmöglichkeiten
  • bereitstellungszinsfreie Zeit ist mit 30 Tagen ab Zusage durch die KfW sehr kurz
  • Änderung der Tilgung nur über die vereinbarte Gesamtlänge des Darlehens sowie über die tilgungsfreien Jahre möglich.
  • Zins-und Tilgungsleistungen selten monatlich, meistens vierteljährliche

Achtung- die Programminhalte und Anforderungen  ändern sich fortwährend. Daher hier ein Überblick. Unsere Berater haben immer die aktuellsten Änderungen pararat

Wohneigentums Programm (Programm Nr. 124, 134)

Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für Sie, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder bauen und dieses selbst bewohnen werden. Das Programm kann von allen Privatpersonen, unabhängig von Alter oder Familienstand, beantragt werden.
Die KfW fördert den Bau oder Kauf von eigengenutzten Wohnungen oder Eigenheimen. Die Finanzierungssumme für das KfW-Darlehen darf 30% der angemessenen Gesamtkosten und 100.000 € nicht übersteigen. Weiterführende Informationen finden Sie direkt bei der Produktbeschreibung der KfW zum Wohnungseigentum

KfW energieeffizient Bauen (Programm Nr. 153, 154)

Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen eignet sich für alle, die den Bau eines Energiesparhauses planen z.B.

  • KfW-Effizienzhaus 85 (154)
  • KFW Effizienzhaus 70 ( 153)
  • Passivhauses (153)

Das Programm kann von allen Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beantragt werden.

Die KfW fördert den Bau von Energiesparhäusern, deren Jahresenergiebedarf innerhalb der von der KfW vorgegebenen Grenzen (kWh bzw. kWh pro Quadratmeter Nutzfläche). Grundlegend gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!

Finanzierungsanteil
100 % der förderfähigen Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), 
aber maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit

Ob Ihr Gebäude die energetischen Vorgaben der KfW erreicht, sagt Ihnen Ihr Architekt oder ein Sachverständiger. Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsverbilligte Darlehen. Weiterführende Informationen finden Sie bei den Produktdetails bei der KfW unter Energieeffizient Bauen.

Wohnraum Modernisieren (Standard Programm Nr. 141)

Durch das Wohnraum Modernisieren werden Maßnahmen unterstützt, welche Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen.

Das Programm kann von allen Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungs-genossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beantragt werden.

Gefördert werden im Programm Standard-Maßnahmen die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden und bei Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohneinheiten) die Verbesserung der Außenanlagen. Weitere Hinweise finden Sie unter Wohnraum Modernisieren.

Altersgerecht umbauen (Programm Nr.  155)

Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen fördert bestimmte Maßnahmen zum altersgerechten Umbau.

Das Programm kann von allen Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts beantragt werden. Insbesondere ist es für ältere Menschen geeignet, um die eigene Wohnung barrierereduziert nutzen zu können.

Bei dem Programm Altersgerecht Umbauen gibt es zwei verschiedene Fördermöglichkeiten. Zum sogenannten barriere reduziertem Umbau von Wohnungen oder Wohngebäuden zählen zum Beispiel der alten- oder behindertengerechte Umbau, der Austausch von Fenster und Böden, technische Vorrichtung zum Gebäudezutritt und die Erneuerung der Heizungstechnik.

Unter barriere reduzierte oder -freie Anpassung des Umfeldes fallen Maßnahmen wie Einrichtung von Gruppenräumen bei Mehrfamilienhäusern, Einrichtung von Stellplätzen oder Erstellung von barriere reduzierten Wege und Plätzen etc.. Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie bei der Produktbeschreibung auf der KfW-Seite unter Altersgerecht Umbauen.

Weitere wichtige Förderquellen

Riester-Förderung:

Für die Tilgung ihres Darlehens erhalten Wohneigentümer ab Januar 2008 Zulagen und Steuervorteile. Zudem können Sie bis zu 75% Ihres Riester-Vermögens für Ihre Finanzierung einsetzen.

Bundesländer:

Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse für Ihr Eigenheim, vor allem für Familien mit Kindern. Zuständig sind meist die Stadt- oder Kreisverwaltungen. Für die Förderung in NRW siehe unsere Seite

Baudenkmal:

Wer ein Haus saniert, welches unter Denkmalschutz steht oder in einem Sanierungsgebiet liegt, erhält hohe Steuerförderungen. Das Finanzamt erkennt in der Regel Teile Ihrer Sanierungskosten als Sonderausgaben an.